Der Datenschutzbeauftragte:
Dr. rer.pol. Lutz-Udo Pampel
Diplom-Ökonom
Telefon: 497-4790
FAX: 497-4797
email:lutz.pampel@gesundheitnord.de
1. Allgemeines
Der Datenschutz in unserem Klinikum wird hauptsächlich geregelt
über
Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Bestimmungen der
Datenschutzgesetze in Einklang zu bringen sind mit den realen
betrieblichen Gegebenheiten. Das bedeutet, dass pragmatische und
finanzierbare Kompromisse zu finden sind, die folgendes
sicherstellen müssen:
2. Wer ist für den Datenschutz verantwortlich?
2.1 Die/der einzelne MitarbeiterIn
Grundsätzlich hat jeder, der mit geschützten Daten zu tun hat,
eigenverantwortlich die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Das
geht von Telefonauskünften zu vertraulichen Angelegenheiten über
Faxversendungen von Arztbriefen bis hin zur korrekten
passwortgeschützten Datenverarbeitung per EDV. Die/der einzelne
MitarbeiterIn, die bspw. am Faxgerät auf die Versendungstaste
drückt, ist dafür verantwortlich, dass das Fax auch an den
richtigen Adressaten gelangt. Die/der einzelne MitarbeiterIn hat
sich eigenverantwortlich zu informieren, wenn es um
datenschutzrechtliche Themen geht. Hierfür steht die jeweils
verantwortliche Führungskraft, der Betriebsrat, der
Datenschutzbeauftragte und die EDV-Abteilung gerne zur
Verfügung.
2.2 Die Führungskräfte
Die Führungskräfte sind für die Umsetzung der
datenschutzrechtlichen Maßnahmen und Organisationsanweisungen durch
ihre MitarbeiterInnen verantwortlich und müssen die Einhaltung in
der jeweiligen Ablauforganisation sicherstellen.
2.3 Der Datenschutzbeauftragte
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG, 1977) vom 23.5.2001 muss der
Datenschutzbeauftragte (DSB) unter anderem
* Der DSB hat keine Weisungsbefugnis, so dass im Falle
datenschutzrechtlichen Fehlverhaltens die Geschäftsführung nach
Hinweis – nicht ausschließlich durch den DSB – entsprechende
Maßnahmen anordnen kann oder muss.
Der DSB unterliegt aber auch keinerlei Weisungsbefugnis. Er ist für
sein Handeln - oder Nicht-Handeln - selbst verantwortlich und hat
gegenüber dem gesamten Personal einschließlich der Geschäftsführung
eine Beratungsverpflichtung, die mit Schulungen zu unterstützen
ist.
Seine wichtigsten fachlichen Unterstützer bei der Ausübung seiner
Pflichten sind der Betriebsrat und die EDV-Abteilung.
3. Was bedeutet Datenschutz und
Datensicherheit?
Bei der (technischen) Datensicherheit sind die Daten selbst zu
schützen, beim Datenschutz muss das Persönlichkeitsrecht des
einzelnen und bestimmte Betriebsdaten geschützt werden. Dabei ist
insbesondere von den Daten die Rede, die in
Datenverarbeitungsanlagen gespeichert und/oder verarbeitet werden.
Datenschutz im Krankenhaus umfasst also zum einen die
Datensicherheit, die vornehmlich von den EDV-Abteilungen
sichergestellt werden. Zum anderen geht es um den Schutz der
Patientendaten und der Mitarbeiterdaten.
Schließlich sind auch bestimmte Betriebs- und Geschäftsdaten, wie
beispielsweise Einkaufspreise, Dritten gegenüber zu schützen.