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MTA-Schule

Prof. Fink
Prof. Dr. Fink

Prof. Dr. Fink

Dr. med. Wurche
Dr. Wurche

Dr. Wurche

Ärztliche Leitung Laboratoriumsmedizin:
Prof. Dr. med. Peter C. Fink
Telefon: (0421) 4972914
Telefax: (0421) 4972944
E-Mail: peter-christian.fink@klinikum-bremen-mitte.de

Ärztliche Leitung Radiologie:
Dr. med. Klaus-Dieter Wurche
Telefon: (0471) 2993230
Telefax: (0471) 2993530
E-Mail: klaus-dieter.wurche@klinikum-bremerhaven.de

Leitende Lehrkraft MTA/Labor:
Andrea Gröbler  (ohne Foto)
Telefon: (0421) 4973472
E-Mail: mta-schule-bremen@t-online.de

Leitende Lehrkraft MTA /Radiologie:
Birgit Hauke (ohne Foto)
Telefon: (0421) 4975036
E-Mail: mtar-schule-hb@online.de

Sekretariat Laboratoriumsmedizin und Radiologie:
Angela Freund (ohne Foto)
Telefon: (0421)4973237
Telefax: (0421) 4974463
E-Mail: angela.freund@klinikum-bremen-mitte.de

Allgemeine Informationen über die Ausbildung zum technischen Assistenten in der Medizin in den Fachrichtungen Laboratoriumsmedizin und Radiologie

Auf der Internetseite der MTA-Schule am Klinikum Bremen-Mitte begrüßen wir Sie ganz herzlich.

Informationen über die Vergabe von Ausbildungsplätzen an der MTA-Schule für Technische Assistenten  sowie weitere Berufs- und Ausbildungsinformationen erhalten Sie im Sekretariat.

Bewerbung:

Die Zulassung zu Vorstellungsgesprächen setzt einen schriftlichen Antrag  Bewerbungsbogen.pdf  mit den geforderten Bewerbungs-Unterlagen voraus.

Der Antrag ist an das

Klinikum Bremen-Mitte gGmbH
MTA-Schule
Sekretariat
St.-Jürgen-Straße 1
28177 Bremen

mit Angabe der gewählten Fachrichtung »Laboratoriumsmedizin« oder »Radiologie«, zu richten

Bewerbungsfrist: Für die Ausbildungsplatzvergabe werden nur Anträge berücksichtigt, die bis spätestens 15. Februar eines jeden Jahres  (Datum des Poststempels) an das Sekretariat der MTA-Schule am Klinikum Bremen-Mitte gesandt wurden. Spätere Bewerbungen können auch bei Nichtbesetzung von Ausbildungsplätzen noch berücksichtigt werden.

Zugangsberechtigung zur Ausbildung:

Bewerbungsunterlagen:

Nur für die Fachrichtung: Radiologie:

Folgende Nachweise sind 3 Monate vor Ausbildungsbeginn bei Zusage nach-zureichen:

Gehen trotz Aufforderung die entsprechenden Unterlagen nicht fristgerecht ein, sind die  Bewerber von der endgültigen Zulassung ausgeschlossen.

Aufnahmeverfahren:

Bewerbungsanmeldeschluss: 15.02. eines jeden Jahres

Auswahlverfahren:

Zum Auswahlverfahren wird zugelassen, wer die schulischen Voraussetzungen erfüllt. Die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch erfolgt nur bei Vollständigkeit der geforderten Unterlagen.  Über eine endgültige Zusage wird nach einem Vorstellungsgespräch entschieden.

Die zugelassenen Bewerber müssen in einer Frist von 14 Tagen erklären, dass sie den zugewiesenen Ausbildungsplatz annehmen (Ausbildungsvertrag), und die nach Zusage erforderlichen Unterlagen oder Antragsnachweise zusenden, andernfalls wird die Zusage unwirksam.

Verlauf der Ausbildung:

Die Ausbildung erfolgt nach den Richtlinien der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (MTA-APrV), die im Gesetz für Technische Assistenten in der Medizin (MTAG) verankert ist.

Dauer der Ausbildung: 6 Semester = 3 Jahre

Ausbildungsorte und - beginn: 

Das 1. und 2. Semester der Ausbildung findet in der Abt. Bremerhaven der MTA-Schule, Postbrookstraße 91, 27574 Bremerhaven statt.

Das 3. - 6. Semester der Ausbildung findet in der Abt. Bremen der MTA-Schule am Klinikum Bremen-Mitte, St.-Jürgen-Straße 1, 28177 Bremen statt.

 Die Ausbildung beginnt jeweils Anfang Oktober eines jeden Jahres.

Probezeit:

Das 1. Semester gilt als Probezeit. Nach Ablauf der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur aus wichtigem Grund gelöst werden. 

Ferien:

Die Ferien richten sich nicht nach dem Ferienplan der öffentlichen Schulen

Fehlzeiten:
Die Gesamtzahl aller Fehltage, einschließlich Erkrankungen, ist laut MTA-Gesetz für die Dauer der Ausbildung auf 60 Tage beschränkt. Fehlzeiten während des Krankenhauspraktikums müssen in den Ferien nachgeholt werden. Die Fehlzeiten bei externen Einrichtungen/Betriebspraktikum können ggf. auf Antrag nachgeholt werden.

Haftpflicht:
Die Schüler haften für alle fahrlässig verursachten Schäden. 

Für die praktische Ausbildung ist eine private Haftpflichtversicherung erforderlich. Werden die Schüler im Rahmen der praktischen Ausbildung in einem der Gesundheit Nord angegliederten Krankenhaus tätig und verursachen hierbei schuldhaft einen Schaden gegenüber einem Patienten, sind sie haftpflichtrechtlich durch den Krankenhausträger abgesichert. Ausgenommen sind Beschädigungen von praxis- oder klinikeigenen Gegenständen.

Kosten:

Für die Ausbildung - Fachrichtung: Laboratoriumsmedizin - ist ein monatlicher Materialkostenbeitrag zu entrichten.

Nach Beendigung des Lehrganges erwartet die/den med.-techn. Laboratoriumsassistentin/en bzw. Radiologieassistentin/en ein sehr verantwortungsvoller Beruf. Ihre/Seine Aufgaben bestehen hauptsächlich darin, mit dem Arzt bei der Durchführung technischer Arbeiten zum Zwecke der Diagnosefindung sowie der Verlaufs- und Therapiekontrolle zusammenzuarbeiten.

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